Amara Bau, Meisterbetrieb für Rohbau, Betonarbeiten und Sanierungen
Stand: Juli 2026
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung eigene oder angemietete Maschinen und Geräte einzusetzen. Wartezeiten aufgrund fehlender Baufreiheit oder anderer vom Auftraggeber zu vertretende Umstände können gesondert berechnet werden.
Soweit Leistungen nach Stundenaufwand vereinbart sind oder zusätzliche Arbeiten auf Stundenlohnbasis ausgeführt werden, erfolgt die Abrechnung anhand der vom Auftragnehmer geführten Arbeitsnachweise. Diese können dem Auftraggeber zur Bestätigung vorgelegt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeitet.
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Stand: Juli 2026